Sicherheits- vertrauensperson (SVP)

Garant für Arbeitsplatzsicherheit

Die Sicherheitsvertrauensperson spielt eine entscheidende Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz. Als Ansprechpartner:in für Mitarbeiter:innen und Management ist sie für die Förderung eines sicheren Arbeitsumfelds verantwortlich. Durch regelmäßige Schulungen und Inspektionen gewährleistet sie die Einhaltung von Sicherheitsstandards und ergreift präventive Maßnahmen zur Risikominderung. Zudem unterstützt sie bei der Unfallverhütung und Krisenbewältigung. Die Sicherheitsvertrauensperson fungiert als Bindeglied zwischen Belegschaft und Arbeitgeber und schafft somit Vertrauen und Sicherheit am Arbeitsplatz. Ihr Engagement trägt maßgeblich zur Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter:innen bei.

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) beraten die ArbeitnehmerInnen in Sicherheits- und Gesundheitsfragen und achten auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht die Bestellung von SVP ab 11 ArbeitnehmerInnen vor.

Dass bedeutet im Hilfswerk, wenn in einer Arbeitsstätte weniger als 50 MA sind erfolgt die Betreuung durch die regionale Leitung. Wenn in einer Einrichtung mehr als 50 MA angestellt sind, gibt es dort eine eigene SVP.

Aufgaben der SVP

– Information, Beratung und Unterstützung der AN

– Vertretung der Interessen der AN

– Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner

– Achten auf Anwendung der Schutzmaßnahmen

– Informationen an den AG über bestehende Mängel