Über uns

Aufgaben des Betriebsrats

DEIN BETRIEBSRAT
Unsere Aufgaben & Mitwirkungsrechte
Gemäß § 38 des Arbeitsverfassungsgesetzes hat der Betriebsrat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern.
Arbeitsverfassungsgesetz
In den §§ 89 bis 112 ArbVG sind die Befugnisse und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates im Einzelnen geregelt.
Was macht der Betriebsrat für dich?
📄
Betriebsvereinbarungen
Wir verhandeln Betriebsvereinbarungen und vertreten dabei die Interessen der Beschäftigten.
⚖️
Einhaltung von Regelungen
Wir achten auf die Einhaltung von Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
💡
Arbeitsbedingungen verbessern
Wir machen Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz.
🪑
Gestaltung der Arbeitsplätze
Der Betriebsrat hat Mitspracherechte bei der Gestaltung und Ausgestaltung von Arbeitsplätzen.
🤝
Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten
Wir haben Mitwirkungsrechte bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten und bringen die Interessen der Beschäftigten ein.
🛡️
Kündigung & Entlassung
Bei Kündigungen und Entlassungen muss der Betriebsrat verständigt werden. Er kann Stellung nehmen und unter bestimmten Voraussetzungen eine gerichtliche Anfechtung unterstützen.
🔄
Versetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Betriebsrat bei Versetzungen mitwirken und diese gegebenenfalls verhindern.
ℹ️
Informationsrecht
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über Angelegenheiten informieren, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen.
💬
Unterstützung bei Gesprächen
Wir unterstützen dich gerne – nach rechtzeitiger Terminabsprache – bei Gesprächen mit deinen Vorgesetzten.

BVP Telefon 05-9249-36120

BVP Beate Stocker – 05-9249-36121

Die BVP wird unterstützt durch BVP- Stv. Tanja Hübsch und Julia Staber

Aufgaben der Behindertenvertrauensperson und deren Vertreter

 

Unsere Aufgaben als BVP sind die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Mitarbeiter wahrzunehmen die den Status der „begünstigt Behindert“ zuerkannt bekommen haben. Wir achten darauf, dass die Bestimmungen des BEinstG (Behinderteneinstellungsgesetz) eingehalten werden.

Dies geschieht gemeinsam mit dem Betriebsrat, Arbeitsmediziner, Arbeitgeber und dem Sozialministeriumservice.

Wir beraten alle Mitarbeiter, die gesundheitliche Probleme haben und vermitteln bei Bedarf zwischen MA und dem Vorgesetzten, ebenso sind wir bei der Antragstellung bei den verschiedensten Behörden im gesundheitlichen Bereich behilflich.

Unser Ziel ist es, die Arbeitsplätze der begünstigt behinderten Mitarbeiter zu erhalten, gegebenenfalls diese gemeinsam mit dem Arbeitsmediziner, dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber zu adaptieren.

Ein besonders großes Anliegen ist uns die Sensibilisierung zum Thema Behinderung im Betrieb zu fördern.