Über uns

Aufgaben des Betriebsrats

Gemäß § 38 des Arbeitsverfassungsgesetzes hat der Betriebsrat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern. In den Paragrafen 89 bis 112 sind die Befugnisse und Mitwirkungsrechte im Einzelnen geregelt.

Betriebsrätinnen haben somit unter anderem folgende Aufgaben, sie

  • verhandeln Betriebsvereinbarungen
  • sorgen für die Einhaltung der Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen sowie der anderen geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen
  • machen Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit
  • haben Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
  • haben Mitwirkungsrechte bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten
  • müssen bei Kündigungen und Entlassungen verständigt werden und haben das Recht dazu Stellung zu nehmen bzw. diese bei Gericht anzufechten
  • können unter bestimmten Voraussetzungen Versetzungen verhindern
  • müssen über alle die Arbeitnehmerinnen betreffenden Angelegenheiten vom Arbeitgeber informiert werden
  • Wir unterstützen dich gerne – nach rechtzeitiger Terminabsprache – bei Gesprächen mit deinen Vorgesetzen.

BVP Telefon 05-9249-36120

BVP Beate Stocker – 05-9249-36121

Die BVP wird unterstützt durch BVP- Stv. Tanja Hübsch und Julia Staber

Aufgaben der Behindertenvertrauensperson und deren Vertreter

 

Unsere Aufgaben als BVP sind die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Mitarbeiter wahrzunehmen die den Status der „begünstigt Behindert“ zuerkannt bekommen haben. Wir achten darauf, dass die Bestimmungen des BEinstG (Behinderteneinstellungsgesetz) eingehalten werden.

Dies geschieht gemeinsam mit dem Betriebsrat, Arbeitsmediziner, Arbeitgeber und dem Sozialministeriumservice.

Wir beraten alle Mitarbeiter, die gesundheitliche Probleme haben und vermitteln bei Bedarf zwischen MA und dem Vorgesetzten, ebenso sind wir bei der Antragstellung bei den verschiedensten Behörden im gesundheitlichen Bereich behilflich.

Unser Ziel ist es, die Arbeitsplätze der begünstigt behinderten Mitarbeiter zu erhalten, gegebenenfalls diese gemeinsam mit dem Arbeitsmediziner, dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber zu adaptieren.

Ein besonders großes Anliegen ist uns die Sensibilisierung zum Thema Behinderung im Betrieb zu fördern.