Rechtsgrundlagen

RECHTSGRUNDLAGEN
Der Stufenbau der Rechtsordnung
Die nachfolgende Übersicht zeigt den Stufenbau der Rechtsordnung im österreichischen Arbeitsrecht. Die einzelnen Rechtsgrundlagen bauen aufeinander auf und bestimmen unsere Rechte als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
1. Gesetze
z. B. Angestelltengesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz, Arbeitsverfassungsgesetz, Urlaubsgesetz und Mutterschutzgesetz
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2. Kollektivvertrag
Im Hilfswerk NÖ gilt der SWÖ-Kollektivvertrag.
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3. Betriebsvereinbarungen
Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die für den jeweiligen Betrieb gelten.
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4. Dienstvertrag
Individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wie entstehen diese Rechtsgrundlagen?

Gesetze werden im Parlament beschlossen. Kollektivverträge werden zwischen den Gewerkschaften auf Arbeitnehmerseite und den Arbeitgebervertretungen abgeschlossen und gelten meist für ganze Branchen oder Fachverbände. Im Hilfswerk NÖ gilt der SWÖ-Kollektivvertrag.

Betriebsvereinbarungen werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossen und gelten für den jeweiligen Betrieb. Dienstverträge bilden schließlich die individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

⚖️
Das Günstigkeitsprinzip
Eine untergeordnete Rechtsgrundlage darf grundsätzlich eine für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstigere Regelung vorsehen – aber keine ungünstigere Regelung, sofern die übergeordnete Norm keine Abweichung zulässt.
Beispiele aus der Praxis
1

Der SWÖ-KV sieht eine 37-Stunden-Woche vor. Diese Regelung ist günstiger als die gesetzliche Normalarbeitszeit von grundsätzlich 40 Stunden pro Woche. Für Beschäftigte, auf die der SWÖ-KV Anwendung findet, gilt daher die günstigere kollektivvertragliche Regelung.

2

Der Kollektivvertrag legt Mindestgehälter fest. Im Dienstvertrag kann jederzeit ein höheres Gehalt vereinbart werden – ein Unterschreiten des kollektivvertraglichen Mindestentgelts ist hingegen nicht zulässig.

3

Eine Betriebsvereinbarung im Hilfswerk NÖ sieht eine Kinderzulage vor. Sind die festgelegten Voraussetzungen erfüllt, kann eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer nicht durch eine ungünstigere Regelung im Dienstvertrag davon ausgeschlossen werden.

⚖️
Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Zu seinen Kernbereichen gehören das individuelle Arbeitsrecht, insbesondere die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie das kollektive Arbeitsrecht. Dieses umfasst unter anderem Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und die betriebliche Mitbestimmung.

Zu den wichtigen arbeitsrechtlichen Gesetzen zählen unter anderem das Angestelltengesetz (AngG), das Arbeitszeitgesetz (AZG), das Arbeitsruhegesetz (ARG), das Urlaubsgesetz (UrlG) und das Mutterschutzgesetz (MSchG).

Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) regelt wesentliche Bereiche des kollektiven Arbeitsrechts – darunter die Rechte und Aufgaben des Betriebsrates, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen sowie Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.

🛡️
ArbeitnehmerInnenschutz

Eine zentrale gesetzliche Grundlage des ArbeitnehmerInnenschutzes ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen möglichst zu vermeiden.

Der Betriebsrat hat gemäß § 89 ArbVG unter anderem die Aufgabe, die Einhaltung der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Schutzvorschriften zu überwachen und den Arbeitgeber auf Gefahrenquellen und Missstände hinzuweisen.

Im Hilfswerk NÖ befindet sich in jeder Betriebsstätte ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzordner. Darin finden sich Informationen über die Organisation des ArbeitnehmerInnenschutzes sowie die zuständigen Personen – etwa Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und Sicherheitsvertrauenspersonen. Außerdem enthält er verschiedene Unterweisungsunterlagen.

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Berufsrecht

Das Berufsrecht im österreichischen Gesundheits- und Sozialwesen bildet den gesetzlichen Rahmen für die Tätigkeit der jeweiligen Berufsgruppen. Es definiert Berufsbilder, Ausbildung, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und berufliche Pflichten.

Für unterschiedliche Gesundheits- und Sozialberufe bestehen unterschiedliche gesetzliche Grundlagen. Die Tätigkeit von Heimhelferinnen und Heimhelfern wird beispielsweise durch die jeweiligen heimhilferechtlichen Bestimmungen geregelt.

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger (DGKP), Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten sowie Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten unterliegen insbesondere dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG). Darin werden unter anderem Ausbildung, Berufsberechtigung, Kompetenzbereiche und berufliche Pflichten geregelt.

Zum Berufsrecht gehören darüber hinaus unter anderem Fortbildungspflichten, Verschwiegenheitspflichten, Dokumentationspflichten und Fragen der beruflichen Verantwortung. Klare Kompetenzregelungen tragen wesentlich zur Qualität und Sicherheit der Betreuung und Versorgung bei.

Stufenbau der Rechtsordnung im österreichischen Arbeitsrecht