Der Stufenbau der Rechtsordnung
Die Grundlage für unsere Rechte als Dienstnehmerinnen bilden die Gesetze (z. B. Angestelltengesetz, Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz,  Arbeitsverfassungsgesetz, Urlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz usw.); sie werden im Parlament beschlossen.
Die nächste Stufe bilden die Kollektivverträge (im Hilfswerk NÖ gilt, wie in den meisten Betrieben in unserer Branche, der SWÖ-Kollektivvertrag); sie werden zwischen den Gewerkschaften auf Arbeitnehmerseite und den Arbeitgebervertretungen abgeschlossen und gelten meistens für ganze Branchen und Fachverbände (in unserem Fall die Gewerkschaften GPA-djp und VIDA und die Sozialwirtschaft Österreich-Verband).
Die Betriebsvereinbarungen werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossen (ohne Betriebsrat keine Betriebsvereinbarung); sie gelten nur für den jeweiligen Betrieb.
Als letzte Stufe folgen die einzelnen Dienstverträge; sie werden zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber vereinbart.
In diesem Stufenbau gilt das Günstigkeitsprinzip, d. h. eine untergeordnete Rechtsgrundlage kann etwas nur günstiger regeln, aber nicht schlechter.
Beispiele:
- Der SWÖ-KV sieht eine 37-Stunden-Woche vor. Dies ist eine günstigere Regelung als im Arbeitszeitgesetz, wo nach wie vor die 40-Stunden-Woche steht. Der Dienstgeber muss daher die günstigere KV-Regelung anwenden und darf weder durch Betriebsvereinbarung noch durch Dienstvertrag eine höhere Wochenstundenanzahl vereinbaren.
- Der KV schreibt in seinen Gehaltstabellen Mindestgehälter vor. Der Dienstgeber kann in den Dienstverträgen jederzeit höhere Gehälter vereinbaren, aber niemals niedrigere als im KV.
- Die Betriebsvereinbarung im Hilfswerk NÖ sieht eine Kinderzulage vor. Der Dienstgeber muss allen Angestellten, die die Voraussetzungen erfüllen, diese Zulage bezahlen und kann auch durch Dienstvertrag niemanden davon ausschließen.
Arbeitsrecht
Es regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Kernstücke des Arbeitsrechts sind das Arbeitsvertragsrecht, welches die individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfasst, sowie das kollektive Arbeitsrecht, das die Beziehungen zwischen den Kollektivvertragsparteien und Betriebsvereinbarungen regelt.
Zu den wichtigsten Gesetzen im österreichischen Arbeitsrecht gehören das Angestelltengesetz (AngG), das Arbeitszeitgesetz (AZG), das Arbeitsruhegesetz (ARG), das Urlaubsgesetz (UrlG) und das Mutterschutzgesetz (MSchG). Diese legen die Grundbedingungen für Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen und Schutzbestimmungen für spezielle Arbeitnehmergruppen fest.
Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) wiederum regelt die kollektiven Aspekte des Arbeitslebens, einschließlich der Bildung und der Rechte von Betriebsräten, den Abschluss von Kollektivverträgen sowie die Mitbestimmung und Mitwirkung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an betrieblichen Entscheidungen.
ArbeitnehmerInnenschutz
Die Grundlage für den Arbeitnehmerinnenschutz ist das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (AschG). Dieses Gesetz hat als Ziel Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
Der Betriebsrat ist auf Grund der Arbeitsverfassung (§ 89 Z 3 ArbVG) verpflichtet, die Durchführung und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Der Betriebsrat hat die Pflicht den Arbeitgeber auf Gefahrenquellen und Missstände hinzuweisen.
Im NÖ Hilfswerk liegt in jeder Betriebsstätte der Sicherheits- und Gesundheitsschutzordner auf. In diesem findet sich die Information, wie in unserem Betrieb der Arbeitnehmerinnenschutz aufgebaut ist. Wer die Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsmedizinerin, sicherheitstechnische Fachkraft, Arbeitspsychologin und Sicherheitsvertrauensperson ist. Ebenfalls finden sich darin zahlreiche Unterweisungsunterlagen.
Berufsrecht
Das Berufsrecht im österreichischen Gesundheitswesen stellt einen wichtigen Rahmen für die Tätigkeit von Gesundheitsberufen dar. Es definiert die Berufsbilder, regelt die Ausbildung, legt die Kompetenzen und Pflichten fest und sorgt für eine kontinuierliche Qualitätssicherung in der Patientenversorgung.
Für die verschiedenen Gesundheitsberufe existieren unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Beispielsweise wird die Tätigkeit der Heimhelfer durch das Heimhilfegesetz geregelt, welches ihre Aufgaben, die Ausbildungsvoraussetzungen und die beruflichen Kompetenzen festlegt. Heimhelfer spielen eine wichtige Rolle in der Unterstützung von älteren oder pflegebedürftigen Menschen, indem sie bei der Haushaltsführung helfen und soziale Betreuung bieten.
Krankenpfleger und diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger (DGKP) unterliegen dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG). Dieses Gesetz definiert nicht nur die Voraussetzungen für die Ausbildung und die Registrierung, sondern legt auch die spezifischen Aufgabenbereiche und die berufliche Verantwortung fest. DGKPs sind für die Planung, Durchführung und Evaluierung der Pflege verantwortlich, sie arbeiten eng mit anderen Gesundheitsberufen zusammen, um eine umfassende Patientenversorgung zu gewährleisten.
Das Berufsrecht sieht auch die Pflicht zur beruflichen Fortbildung vor, um sicherzustellen, dass alle im Gesundheitswesen Tätigen auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen bleiben. Zusätzlich gibt es Regelungen zum Berufsgeheimnis und zur beruflichen Haftung, die das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Gesundheitspersonal stärken.
Zusammengefasst sorgt das Berufsrecht in den Gesundheitsberufen für eine klare Strukturierung der Berufsbilder, eine hohe Ausbildungsqualität, definierte Verantwortlichkeiten und kontinuierliche Qualitätskontrollen. Dies alles trägt dazu bei, die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten und das Vertrauen in das Gesundheitssystem zu stärken.