§15 Dienstplan

SWÖ-KOLLEKTIVVERTRAG
§ 15 Dienstplan
Überblick zu Dienstplan, Änderungen und Flexibilisierungszuschlag
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Frist für die Dienstplanung

Die Arbeitszeit eines Kalendermonats ist im Mobilen Bereich bis spätestens 14. des Vormonats, in den übrigen Bereichen bis 1. des Vormonats zu vereinbaren.

2
Inhalt der Vereinbarung

Die Vereinbarung hat die Lage der Arbeitszeit vorzusehen: Tag und Art des Dienstes sowie Arbeitsbeginn und Arbeitsende. Auch Rufbereitschaften sind bekanntzugeben.

Abs. 2 idF ab 1. Jänner 2022
3
Änderungen

Änderungen sind im Rahmen und unter den Voraussetzungen des § 19c AZG möglich.

€
ABSATZ 4
Flexibilisierungszuschlag
€ 50,00
Einspringen am dienstfreien Tag

Wird innerhalb von 3 Kalendertagen vor dem Tag des Dienstbeginns ein Einspringen an einem dienstfreien Tag vereinbart, gebührt ein Flexibilisierungszuschlag von € 50,00 pro Tag/Nacht.

€ 50,00
Dienstverschiebung

Der Zuschlag gebührt auch, wenn innerhalb dieser Frist auf Wunsch des Arbeitgebers eine Dienstverschiebung vereinbart wird und dadurch die Art des Dienstes wechselt, z. B. von Tagdienst auf Nachtdienst.

€ 25,00
Zweiter ungeplanter Dienstblock

Kommt zu einem geplanten Dienst ein zweiter ungeplanter Dienstblock mit einer Unterbrechung von mindestens 1,5 Stunden hinzu, gebührt bei Vereinbarung innerhalb von 3 Kalendertagen ein Zuschlag von € 25,00 pro Tag/Nacht.

Abs. 4 idF ab 1. Jänner 2025
5
Zusätzlich zu anderen Zulagen

Der Flexibilisierungszuschlag gemäß Abs. 4 gebührt zusätzlich zu allen Zulagen und Zuschlägen nach diesem KV und ist von den Kumulierungsbestimmungen des § 31 Abs. 2 ausgenommen.

Fallen die Zuschläge gemäß Abs. 4 lit. a und lit. b am selben Tag gleichzeitig an, gebührt nur der höhere Zuschlag nach lit. a.

6
Ausnahme

Absatz 4 gilt nicht, wenn Arbeitnehmerinnen die Lage und Dauer ihrer Arbeitszeit, die Reihenfolge ihrer Kundinnen und die Verteilung der Arbeit auf die einzelnen Arbeitstage selbst vornehmen.

7
Bestehende innerbetriebliche Regelungen

Bestehende innerbetriebliche Regelungen, die bereits eine Vergütung für Flexibilität beim Einspringen vorsehen, bleiben unberührt.

Solche Vergütungen sind jedoch auf den Flexibilisierungszuschlag gemäß § 15 Abs. 4 anzurechnen.

Kurz zusammengefasst
✓ Dienstplan im mobilen Bereich spätestens bis zum 14. des Vormonats
✓ Einspringen kurzfristig am dienstfreien Tag: bis zu € 50,00
✓ Zweiter ungeplanter Dienstblock: € 25,00
✓ Zuschlag zusätzlich zu anderen KV-Zulagen